Endnutzerbestimmungen

1. Präambel

1.1 Die DKE-Data GmbH & Co. KG, Albert-Einstein-Straße 42, 49076 Osnabrück (im Folgenden: „DKE“) hat eine Plattform zum herstellerneutralen und produktübergreifenden Austausch von landwirtschaftlichen Daten bzw. Informationen an unterschiedliche Empfänger („Endpunkte“) entwickelt. Der „agrirouter“ ermöglicht einen sicheren und herstellerübergreifenden Datenaustausch, bei der die Nutzer (z.B. Landwirte, Lohnunternehmer,) jeweils individuell entscheiden können, welche und an wen Daten übermittelt werden sollen.

1.2 Zwischen DKE und dem Endnutzer kommt ein Vertrag über diese Endnutzerbestimmungen zustande, indem sich der Endnutzer unter Einbeziehung dieser Bestimmungen unter www.my-agrirouter.com registriert und ein persönliches Nutzerkonto erstellt.

2. Nutzungsrechte

Dem Endnutzer wird ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Administration seines Nutzerkontos eingeräumt. Sofern es sich bei dem Endnutzer um eine juristische Person handelt, gilt dieses Recht auch für sämtliche Mitarbeiter, Berater, Lohnunternehmer sowie sonstige Dritte, soweit diese Rechte im Rahmen ihrer Tätigkeit zugunsten des Endnutzers eingesetzt werden.

3. Nutzerkonto

3.1 Registrierung und Verwaltung

Für die Erstellung des persönlichen Nutzerkontos registriert sich der Endnutzer unter Angabe seiner korrekten Daten (Name, Anschrift usw.) auf www.my-agrirouter.com. Es gelten die in Ziffer ‎5 genannten Bestimmungen zum Datenschutz. Der Endnutzer kann sein Nutzerkonto verwalten, insbesondere die eigenen Angaben wie Name, Anschrift o.ä. ändern oder sein gesamtes Nutzerkonto löschen.

3.2 Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Nutzung

3.2.1 Der Endnutzer ist verpflichtet, sein Nutzerkonto ausschließlich vertragsgemäß und rechtmäßig zu nutzen.

3.2.2 Ändern sich Daten des Endnutzers (Name, Anschrift o.ä.), ist dieser zur umgehenden Aktualisierung verpflichtet.

3.2.3 Die Zugangsdaten zum Nutzerkonto sind geheim zu halten und dürfen nicht weitergegeben, mehrfach genutzt oder von mehreren Personen verwendet werden. Sofern es sich bei dem Endnutzer um eine juristische Person handelt, ist eine Weitergabe an sowie Nutzung und Verwendung durch diejenigen zulässig, die diese Zugangsdaten im Rahmen ihrer Tätigkeit zugunsten des Endnutzers benötigen.

3.2.4 Das Nutzerkonto darf insbesondere nicht unterlizenziert, lizenzie rt, verkauft, vermietet oder anderweitig Dritten zur Verfügung gestellt werden.

3.2.5 Soweit nicht nach zwingendem Recht erlaubt, ist es insbesondere untersagt, das Nutzerkonto, den agrirouter bzw. die vom agrirouter verwendeten Cloud Services, ganz oder teilweise zu kopieren, übersetzen, disassemblimieren, dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu modifizieren oder abgeleitete Werke hiervon zu erstellen.

3.2.6 Ebenso ist jede gegen geltendes Recht verstoßende Nutzung untersagt, insbesondere die Übermittlung von Informationen und Daten, die Schutzrechte Dritter oder Gesetze verletzen.

3.2.7 Es ist untersagt, den Betrieb oder die Sicherheit des Nutzerkontos, des agrirouters oder die vom agrirouter verwendeten Cloud Services zu gefährden oder zu umgehen.

4. Anbindung und Datenübermittlung

An den agrirouter können verschiedene Maschinen, Software und Apps angebunden und die von diesen zur Verfügung gestellten Daten an den/die jeweiligen Empfänger/Endpunkte übermittelt werden. Die Datenübertragung findet zwischen dem jeweiligen Endpunkt und dem agrirouter statt und richtet sich nach den Einstellungen im Kontrollzentrum. Die Datenübertragung und die Anbindung sind nicht Gegenstand dieser Endnutzerbestimmungen, sondern allein das Nutzerkonto gemäß Ziffer ‎3.

4.1 Kontrollzentrum

4.1.1 Im Kontrollzentrum kann der Endnutzer etwaige Hardware- und/oder Softwarekomponenten bzw. Apps anbinden und verwalten sowie alle verfügbaren Endpunkte einsehen. Ebenso können Routen (Regeln) und Berechtigungen zum Austausch der jeweiligen Daten mit einzelnen Endpunkten oder mit zuvor vom Endnutzer angelegten Gruppen von Endpunkten festgelegt bzw. geändert werden. Darüber hinaus können im Kontrollzentrum agrirouter Nutzerkonto miteinander verknüpft werden.

4.1.2 Der Endnutzer kann eigenständig und eigenverantwortlich entscheiden, welche Daten in welchem Umfang und in welchem Zeitraum mit welchem/n Empfänger/n ausgetauscht werden.

5. Datenschutz

5.1 Datenschutzerklärung

DKE nimmt den Schutz persönlicher Informationen sehr ernst und hält sich streng an alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telemediengesetz (TMG). Die Informationen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung des agrirouters können der Datenschutzerklärung der DKE unter my-agrirouter.com/footer/datenschutz/ entnommen werden.

5.2 Datensparsamkeit

DKE hat kein Interesse am Inhalt der zu transportierenden Daten. Gleichwohl müssen zur Gewährleistung der Funktionen des agrirouters Daten zwischengespeichert werden oder auch zeitweise vorgehalten werden, etwa wenn ein Endpunkt zum Zeitpunkt der Übertragung nicht erreichbar ist. Um in diesen Fällen einen Datenverlust zu vermeiden, werden die Daten für die Dauer der Übermittlung, maximal jedoch vier Wochen gespeichert (Puffer). Danach werden sie automatisch gelöscht. Eine Woche vor Ablauf dieser Frist erhält der Endnutzer einen Hinweis über die baldige Löschung der Daten. Im Rahmen der Registrierung eingegebene Daten des Endnutzers (Ziffer ‎3.1) bleiben hiervon unberührt.

5.3 Abrechnungsdaten

Die Abrechnung erfolgt mit einem Flatrate Modell (Volumen unabhängig) gegenüber Hardware-, Software- oder App-Anbietern bzw. anderen Service-Anbietern im Zusammenhang mit der Nutzung des agrirouters, ohne dass DKE auf den Inhalt der transportierten Daten zugreift oder anderweitig davon Kenntnis nimmt. Eine direkte Abrechnung zwischen DKE und dem Endnutzer findet nicht statt. 

5.4 App- und Hardware-Provider

Möglicherweise verarbeiten Hardware-, Software- oder App-Anbieter bzw. andere Dritte im Zusammenhang mit der Nutzung des agrirouters personenbezogene Daten des Endnutzers. Hierauf hat DKE keinen Einfluss und ist dafür nicht verantwortlich. Die im Nutzerkonto vom Endnutzer eingegebenen personenbezogenen Daten (z.B. Name, E-Mail-Adresse) sind in jedem Fall nicht davon betroffen. Auf die Ziffern ‎6.5und ‎7.4 wird verwiesen.

5.5 Standardvertragsklauseln

5.5.1 Im Hinblick auf die teilweise Verlagerung der Datenverarbeitung in Drittländer, welche durch die von DKE eingesetzte Dienstleisterin, SAP Deutschland SE & Co. KG („SAP“), deren verbundene Unternehmen oder zeitweise deren Unterauftragnehmerin, Amazon Inc. („Amazon“), erfolgt, tritt der Endnutzer mit Zustimmung zu diesen Endnutzerbestimmungen den Standardvertragsklauseln von SAP ("SAP-Standardvertragsklauseln“) und Amazon („Amazon-Standardvertragsklauseln“) bei.

5.5.2 Dieser Beitritt zu den Standardvertragsklauseln dient der Herstellung eines angemessenen Schutzniveaus in den betreffenden Drittländern. Soweit der Endnutzer für die Datenverarbeitung (einschließlich des Exports, d.h. der Übermittlung der Daten aus der Europäischen Union bzw. anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in die betreffenden Drittländer) Verantwortlicher ist, gilt dieser als „Datenexporteur“ im Sinne der SAP- bzw. Amazon-Standardvertragsklauseln. Im Sinne dieser sind „Datenimporteure“ die von SAP bzw. Amazon beauftragten Unternehmen bzw. Unterauftragsverarbeiter mit Standort außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums. Auf Anfrage teilt DKE dem Endnutzer den Namen, die Anschrift und die Rolle eines jeden solchen Unternehmens per E-Mail mit.

6. Gewährleistung, Haftung und Verjährung

6.1 DKE haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von DKE oder eines gesetzlichen Vertreters bzw. eines Erfüllungsgehilfen beruhen nach den gesetzlichen Vorschriften. In allen anderen Fällen gelten die folgenden Bestimmungen.

6.2 DKE haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für ein etwaiges arglistiges Verschweigen eines Mangels.

6.3 Im Falle grober Fahrlässigkeit verjähren Ersatzansprüche zwei Jahre nach deren Entstehung, wenn ein einfacher Mitarbeiter (der nicht Mitglied der Geschäftsführung bzw. des leitenden Managements von DKE oder eines mit DKE verbundenen Unternehmens ist) die grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat.

6.4 DKE empfiehlt dem Endnutzer ausdrücklich, zu prüfen, ob er besonderen gesetzlichen Pflichten unterliegt, die besondere Anforderungen an Sicherungsmaßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Aufzeichnungspflichten (z.B. § 11 PflSchG) oder an die Verfügbarkeit wichtiger Daten stellen. Die Nutzung des Nutzerkontos des agrirouters entbindet den Endnutzer nicht von der Erfüllung seiner eigenen dahingehenden Pflichten.

6.5 DKE übernimmt keine Haftung für falsch übermittelte Daten, insbesondere wenn die Falschübermittlung auf eine fehlerhafte Bedienung des Kontrollzentrums durch den Endnutzer zurückzuführen ist oder der App-Provider falsche Daten übermittelt hat.

6.6 Der Endnutzer haftet für jeglichen Schaden, der dadurch entsteht, dass der Endnutzer entgegen seiner Verpflichtung gemäß obenstehender Ziffer ‎3.2 Dritten Zugang zu seinem Nutzerkonto gewährt oder durch fahrlässiges Verhalten (einschließlich der unzureichenden Geheimhaltung der Zugangsdaten) ermöglicht hat.

7. Kündigung

7.1 Die Registrierung kann von den Vertragsparteien jederzeit ordentlich beendet werden. Für DKE gilt dies nicht, wenn der Endnutzer aus einem wirksamen Vertrag mit einem Dritten eine Berechtigung zur Nutzung des agrirouters rechtmäßig ableiten kann.

7.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht beispielsweise, wenn der Endnutzer

  • die Integrität oder die Sicherheit des agrirouters erheblich gefährdet und dies trotz Abmahnung und Ablauf einer angemessenen Frist nicht unterlässt oder
  • seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber Hardware-, Software- oder App-Anbietern in erheblichem Umfang nicht nachkommt. Dies ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen mit dem jeweiligen Anbieter der Fall, wenn der Endnutzer für zwei aufeinanderfolgende Termine mit seiner Zahlungsverpflichtung oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist. Gleiches gilt, wenn er in Höhe der Zahlungsverpflichtung von zwei Terminen in Verzug ist.
  • DKE ist berechtigt aber nicht verpflichtet, das Nutzerkonto vor einer fristlosen Kündigung nach vorheriger Abmahnung zu sperren. Eine Sperrung ist auch möglich, wenn der Endnutzer die Funktionen des agrirouters für vertragsfremde Zwecke verwendet.

Auch der Tod des Endnutzer stellt einen wichtigen Grund dar.

7.3 Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das dem Endnutzer eingeräumte Recht mit sofortiger Wirkung.

7.4 Verhältnis zu Dritten

7.4.1 Diese Endnutzerbestimmungen sind unabhängig von etwaigen Vertragsbeziehungen des Endnutzers mit Herstellern, App-, Soft- oder Hardware-Anbietern bzw. sonstigen Dritten. Diese bzw. deren Inhalt oder Laufzeit berühren nicht den Inhalt, die Laufzeit oder den Bestand dieser Endnutzerbestimmungen.

7.4.2 Durch die Begründung und/oder Kündigung eines Vertragsverhältnisses mit DKE werden keine Rechte gegenüber Dritten begründet, verändert oder beendet.

8. Sonstige Regelungen

8.1 Anwendbares Recht

Auf diese Endnutzerbestimmungen sowie auf Ansprüche aus diesen Bestimmungen findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 

8.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen ist Hamburg. 

8.3 Vertragsänderungen

8.3.1 Änderungen dieser Endnutzerbestimmungen bedürfen der Schriftform, ebenso wie die Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

8.3.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seine Änderungen beziehungsweise Ergänzungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt.

8.3.3 Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung werden die Parteien eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung vereinbaren, die dem von der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

8.4 Exportrecht

Der für den agrirouter verwendete Cloud Service unterliegt den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der USA und der Bundesrepublik Deutschland. Der Endnutzer verpflichtet sich, das Nutzerkonto, den agrirouter oder dessen Cloud Service nicht ohne vorherige Zustimmung von DKE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder anderweitiger behördlicher Genehmigungen zu übergeben und das Nutzerkonto, den agrirouter oder dessen Cloud Service nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß der entsprechenden Ausfuhrgesetze Exportverbote gelten. Ferner ist der Endnutzer für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften verantwortlich. Gemäß der Ausfuhrkontrollgesetze verschiedener Länder, insbesondere solcher der USA und Deutschland, sowie aufgrund von Handelssanktionen oder Embargos kann DKE verpflichtet sein, den Zugang zu dem Nutzerkonto, dem agrirouter oder zu dessen Cloud Service einzuschränken, zeitlich auszusetzen oder zu beenden.